zur Navigation
28.11.1974

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2020
Schuldner:
Illedits
Vorname:
Florian
Hauptstraße 140/5
8740 Zeltweg
Gebdat: 28.11.1974
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: DW - 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.10.2020
Anmeldungsfrist: 07.01.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 21.01.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,10 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
8,10 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,810 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,13 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,13 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,713 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 14. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.01.2021 eingeleitet.
Beschluss vom 21. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 10. Februar 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 10. Februar 2021

Bekannt gemacht am 28. Juli 2021
Text:
Die dem Schuldner Florian Illedits, geboren am 28.11.1974, gegen die Drittschuldner
a) AMS Judenburg, Hauptplatz 2, 8750 Judenburg, und
b) Thomas Zuber, Marktpassage 1, 8724 Spielberg;
zustehenden Bezüge werden auf Antrag des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren gemäß § 292 Abs 2 Exekutionsordnung (EO)
z u s a m m e n g e r e c h n e t .
Beschluss vom 28. Juli 2021

Bekannt gemacht am 25. August 2021
Text:
Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Murau vom 28. Juli 2021, 19 S 47/20 w-40, angeordnete Zusammenrechnung der beschränkt pfändbaren
Forderungen, die der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldner
a.) AMS Judenburg, Hauptplatz 2, 8750 Judenburg und
b.) Thomas Zuber, Marktpassage 1, 8724 Spielberg;
zustehen, wird § 292 Abs. 3a EO aufgehoben.
Beschluss vom 25. August 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 00:27:51 MESZ