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14.09.1961

Bekannt gemacht am 22. Juli 2019
Schuldner:
Stoff, vm. Ulz
Vorname:
Ingrid
Angestellte
Grazerstraße 17/2/10
8045 Graz-Andritz
Gebdat: 14.09.1961
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.07.2019
Anmeldungsfrist: 12.09.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt nur über ihr Konto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 03.10.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 28,11 % in 10 Teilquoten
(davon 3 Teilquoten zu 2,60 % und 7 Teilquoten zu 2,90 % - halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. Juli 2019

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 21.11.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 20,74 % in 6 Teilquoten zu je 3,45 % ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2019
Bestätigung:
Der am 05.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar in 6 Teilquoten zu je 4,166 %, die 1.Teilquote ist innerhalb von 8 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig; die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Ein allfälliger Erlös aus der Abfertigung, der spätestens mit 30.09.2021 anfällt (dies entspricht einem Betrag von EUR 10.000,00), ist zahlbar bis spätestens 31.12.2021.
Beschluss vom 5. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2019
Text:
Berichtigung:
Der Zahlungsplan wurde richtig am 21.11.2019 angenommen.
Beschluss vom 13. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.09.2024
Beschluss vom 23. Dezember 2019
Ausdruck vom: 19.04.2024 06:21:24 MESZ