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14.10.1978

Bekannt gemacht am 12. Mai 2021
Schuldner:
Pletz vormals Pabel
Vorname:
Biljana
Walzwerkgasse 21/1
8740 Zeltweg
Gebdat: 14.10.1978
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@schuldnerinnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.05.2021
Anmeldungsfrist: 12.08.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 26.08.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal iV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Schuldnerin Biljana Pletz beantragt die Annahme folgenden Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,69 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,69 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,369 %; die erste Teilquote ist innerhalb von
6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf
Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 12. Mai 2021

Bekannt gemacht am 4. August 2021
Text:
Die Schuldnerin beantragt auf Basis des RIRUG die Annahme eines modifizierten Zahlungsplans und in eventu die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan.

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger:innen erhalten insgesamt 0,46 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,46 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,076 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).

Diese Anträge der Schuldnerin sind Gegenstand der für den 26.08.2021 anberaumten Prüfungs- und Abstimmungstagsatzung.
Beschluss vom 4. August 2021

Bekannt gemacht am 26. August 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 1,20 % ihrer Forderung, in Form von 6 Teilquoten zu je 0,20 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der/die Schuldner/in eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 26.08.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 26. August 2021

Bekannt gemacht am 10. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.09.2024
Beschluss vom 10. September 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 14:41:51 MESZ