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20.01.1983

Bekannt gemacht am 5. Juni 2018
Schuldner:
Erregger
Vorname:
Marko
Anton-Bruckner-Gasse 5/2
8073 Feldkirchen bei Graz
Gebdat: 20.01.1983
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.06.2018
Anmeldungsfrist: 19.07.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über das Gehaltskonto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 09.08.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 23,42 % in 60 Teilquoten zu je 0,3903 % (monatlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 5. Juni 2018

Bekannt gemacht am 12. September 2018
Tagsatzung:
Datum: 08.11.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 10,40 % (innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes) in 36 Teilquoten zu je 0,2888 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 11. September 2018

Bekannt gemacht am 6. September 2019
Tagsatzung:
Datum: 17.10.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 10,40 %; 36 Teilquoten zu je 0,2888 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 5. September 2019

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2019
Bestätigung:
Der am 17.10.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 27,05 %, zahlbar in 60 Teilquoten zu je 0,4508 %;die 1.Teilquote ist fällig innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes; die restlichen 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 17. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 4. November 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.12.2024
Beschluss vom 4. November 2019
Ausdruck vom: 20.04.2024 11:13:11 MESZ