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02.05.1970

Bekannt gemacht am 9. Juli 2019
Schuldner:
Vitovec vormals Jaburek
Vorname:
Henriette
Notstandsbezieherin in Ausbildung
Unterlamm 149A/6
8352 Unterlamm
Gebdat: 02.05.1970
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.07.2019
Anmeldungsfrist: 10.09.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt über das Girokonto bei der Volksbank Niederösterreich AG frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 27.09.2019
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach Verhandlungssaal A/Part.
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,85 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,85 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,085 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juli 2019

Bekannt gemacht am 5. September 2019
Verlegung:
Die für den 27.09.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 04.10.2019
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre

Beschluss vom 2. September 2019

Bekannt gemacht am 23. September 2019
Verlegung:
Die für den 04.10.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 25.10.2019
um: 08.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal A/Parterre

Beschluss vom 23. September 2019

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 25. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2019
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 28.10.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 28. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 18. November 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 13.11.2019.
Beschluss vom 18. November 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 19:07:14 MESZ