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426597z

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Firmenbuchnummer:
FN 426597z
Schuldner:
Oberhammer Maschinenfabrik GmbH
St. Bartlmä 3
6020 Innsbruck
FN 426597z
Beteiligter:
Kurt Bernegger
Schuldnervertreter
Jacquingasse 21
1030 Wien
Tel.: +43(0) 1 / 799 15 80
E-Mail: kanzlei@bernegger-wt.com
Masseverwalter:
Dr. Stephan KASSEROLER Rechtsanwalt
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43(0)512 / 57 13 31
E-Mail: office@kasseroler.at
Masseverwalterstellvertreter:
MMag. Andrea Födisch Rechtsanwaltsanwärterin
qualifizierter Vertreter
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43(0)512 / 57 13 31
E-Mail: office@kasseroler.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.05.2020
Anmeldungsfrist: 27.05.2020
Tagsatzung:
Datum: 10.06.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 112 - 1. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 5. Mai 2020

Bekannt gemacht am 11. Mai 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Gemäß § 114 a Abs 2 IO
Beschluss vom 11. Mai 2020

Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 7. August 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 7. August 2020

Bekannt gemacht am 9. August 2021
Masseverwalterstellvertreter:
FÖDISCH Andrea MMag.
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 / 571331, Fax: 0512 / 571331 99
E-Mail: office@kasseroler.at
Änderung der Berufsbezeichnung auf Rechtsanwältin
Beschluss vom 9. August 2021

Bekannt gemacht am 11. April 2023
Tagsatzung:
Datum: 24.05.2023
um: 11.35 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 25,22 %.

Beschluss vom 7. April 2023

Bekannt gemacht am 24. Mai 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 24. Mai 2023

Bekannt gemacht am 4. Juli 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Gemäß § 139 IO
Auf die Insolvenzgläubiger entfiel eine Quote von 24,41 %.
Beschluss vom 4. Juli 2023

Bekannt gemacht am 24. Juli 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Rechtskräftig seit 18.07.2023.
Auf die Insolvenzgläubiger entfiel eine Quote von 24,41 %.
Beschluss vom 24. Juli 2023
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:22:49 MESZ