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13.05.1971

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2020
Schuldner:
Schober-Woj
Vorname:
Silke
Neubaugasse 70/3/7
8020 Graz
Gebdat: 13.05.1971
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.01.2020
Anmeldungsfrist: 18.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.04.2020
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 51 ,79 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
51,79 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 5,17 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 07.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,76 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
30,76 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens , 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Santanderbank, danach 6 halbjährliche Teilquoten zu je 5,126%; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 27. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 09.06.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,76 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
30,76 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens , 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Santanderbank, danach 6 halbjährliche Teilquoten zu je 5,126%; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. April 2020

Bekannt gemacht am 9. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 31,18 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 6 Teilquoten zu je 5,1967 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrecht (31.01.2022) fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 09.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. Juni 2020

Bekannt gemacht am 1. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2025
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 11. Mai 2023
Tagsatzung:
Datum: 20.06.2023
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu den bereits erhaltenen Quotenzahlungen weitere 15,33 % ihrer Forderungen innerhalb von 1 1/2 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 3 Teilquoten zu je 5,11 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 2 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 10. Mai 2023

Bekannt gemacht am 20. Juni 2023
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 15,33 % ihrer Forderungen in 3 Teilquoten zu je 5,11 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 2 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 20.06.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. Juni 2023

Bekannt gemacht am 6. Juli 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.01.2025
Beschluss vom 6. Juli 2023
Ausdruck vom: 23.04.2024 20:55:30 MESZ