zur Navigation
31.03.1995

Bekannt gemacht am 3. September 2020
Schuldner:
Giurgiu
Vorname:
Ionut Dominic
Reibersdorfstraße 109
8232 Grafendorf bei Hartberg
Gebdat: 31.03.1995
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.09.2020
Anmeldungsfrist: 18.11.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3
allgemeine Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Antragsteller bietet seinen Gläubigern eine Quote von 20 % an und zwar in 5 jährlichen Raten zu je 4 %, wobei die erste Quote binnen einem Jahr nach Annahme des Zahlungsplanes, und die restlichen 4 Quoten in den darauffolgenden Jahren zur Zahlung fällig sind.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung


W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 3. September 2020

Bekannt gemacht am 16. November 2020
Verlegung:
Die für den 03.12.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.12.2020
um: 10.20 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3

W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 16. November 2020

Bekannt gemacht am 7. Dezember 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 30,00 % ihrer Forderungen in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 07.12.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.01.2025
Beschluss vom 4. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2021
Text:
Das Ende der Zahlungsplanfrist lautet richtig: 04.01.2026
Beschluss vom 25. Jänner 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 00:42:51 MESZ