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78466t

Bekannt gemacht am 3. Juni 2020
Firmenbuchnummer:
FN 78466t
Schuldner:
IMS CARGO Austria GmbH
Trillergasse 8
1210 Wien
FN 78466t
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Mag.Dr. Günther HÖDL
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33
E-Mail: Hoedl@anwaltsteam.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.06.2020
Anmeldungsfrist: 13.07.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 27.07.2020
um: 11.45 Uhr
Ort: Zi. 1608 (16. Stock)
1. Gläubigerversammlung

Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 3. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juni 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 15. Juni 2020

Bekannt gemacht am 7. September 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 7. September 2020

Bekannt gemacht am 4. November 2021
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2022
um: 12.25 Uhr
Ort: Zi. 1712, 17.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 3. November 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 13:50:29 MESZ