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27.03.1993

Bekannt gemacht am 19. August 2020
Schuldner:
Sonnberger
Vorname:
Julia
Teuffenbachstraße 15/12
8750 Judenburg
Gebdat: 27.03.1993
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.08.2020
Anmeldungsfrist: 15.10.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 29.10.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
12,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1 ,2 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 19. August 2020

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 12,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 1,20 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156 aAbs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 29.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 29. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 18. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.11.2025
Beschluss vom 18. November 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 09:24:24 MESZ