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462542i

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 462542i
Schuldner:
LEDA Bau GmbH
Neubaugürtel 22/6
1070 Wien
FN 462542i
Sanierungsverwalter:
RICHTER Clemens Mag.
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.10.2021
Anmeldungsfrist: 29.12.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 10.11.2021
um: 10.20 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2022
um: 09.40 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 30 % zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab
Annahme des Sanierungsplans
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 10. November 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 10. November 2021

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 30 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 7,5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des
§ 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 25.2.2022 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) je 7,5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 12.1.2024.

Beschluss vom 12. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 28. Februar 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 12.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 28. Februar 2022

Bekannt gemacht am 21. März 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.01.2024
Beschluss vom 21. März 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 11:24:05 MESZ