zur Navigation
18.01.1984

Bekannt gemacht am 25. Mai 2018
Schuldner:
Schrempf
Vorname:
Nicole
Hauptstraße 54 W5
8990 Bad Aussee
Gebdat: 18.01.1984
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.05.2018
Anmeldungsfrist: 26.07.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 09.08.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 1.04,1. Stock, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 25. Mai 2018

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 09.04.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten 41,45 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten, 1. Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Text:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt. Der nächste Termin ergeht schriftlich.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 25. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 18.06.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal III E 14, Erdgeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvengläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 41,45 % innerhalb von 5 Jahren in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten, die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
HINWEIS

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter)einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 23. April 2020

Bekannt gemacht am 12. Juni 2020
Text:
Verschlechteter Zahlungsplanantrag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 31,53 % ihrer Forderung innerhalb von 5 Jahren in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 12. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 35,03 % ihrer Forderungen in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 18.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 31. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.07.2025
Beschluss vom 30. Juli 2020

Bekannt gemacht am 26. Februar 2024
Text:
Der mit Beschluss vom 18.06.2020 bestätigte ZP wird gem. §196 Abs. 2 IO als nichtig aufgehoben.
Beschluss vom 5. Februar 2024

Bekannt gemacht am 12. März 2024
Text:
Gegen den Beschluss vom 05.02.2024 (Aufhebung des Zahlungsplans als nichtig) wurde Rekurs erhoben.
Beschluss vom 12. März 2024
Ausdruck vom: 24.04.2024 07:36:20 MESZ