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21.01.1992

Bekannt gemacht am 3. November 2020
Schuldner:
Posch
Vorname:
Sascha Gerold
Franz-Lehar-Weg 5/3/8
8650 Kindberg
Gebdat: 21.01.1992
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Michaela Wickl
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.11.2020
Anmeldungsfrist: 04.01.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 204, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Zahlung einer Quote von 18,3 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,83 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
HINWEIS FÜR DIE BANK:
Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bwz. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Gehaltskonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 3. November 2020

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2021
Text:
Der Umfang der für 18.01.2021, 09.00 Uhr, anberaumten Tagsatzung wird insofern eingeschränkt, als Gegenstand dieser Tagsatzung nur die 1. Gläubigerversammlung und die allgemeine Prüfungstagsatzung sind.
Eine Verhandlung über Schlussrechnung, Zahlungsplan bzw. Abschöpfungsverfahren findet nicht statt.
Beschluss vom 12. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 16. März 2021
Tagsatzung:
Datum: 30.03.2021
um: 10.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 204, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen, und zwar:
10 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilqouten zu je 1,6666 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfallens des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. März 2021

Bekannt gemacht am 30. März 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 12 % in 6 Teilquoten zu je 2 % innerhalb von 36 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes (30.11.2022). Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Das Ende der Zahlungsfrist ist somit der 30.11.2025

Beschluss vom 30. März 2021

Bekannt gemacht am 31. März 2021
Bestätigung:
Der am 30.03.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 31. März 2021

Bekannt gemacht am 16. April 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2025
Beschluss vom 16. April 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:53:32 MESZ