BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 53/20y
Schuldenregulierungsverfahren
19.02.1961
Bekannt gemacht am 28. Mai 2020
- Schuldner:
- Scherer
- Vorname:
- Johann
Maria Pachleitnerstraße 22/2
8053 Graz-Neuhart
Gebdat: 19.02.1961
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2020
Anmeldungsfrist: 30.07.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 18.08.2020
um: 09.40 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 22,147 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 22,147 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,214 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist ermächtigt, bis auf Widerruf über das Lohn/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. Mai 2020
Bekannt gemacht am 14. August 2020
- Text:
- Der Schuldner Johann Scherer beantragt auf Basis der festgestellten Forderungen die Annahme folgenden Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,49 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
14,49 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 2 Jahre läuft das vertragliche Pfandrecht der BAWAG PSK; dann 6 halbjährliche Teilquoten zu je 2,415 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 14. August 2020
Bekannt gemacht am 18. August 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 15 % ihrer Forderungen in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 2,5 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrecht (Erlöschen vertragliches Pfandrecht am 31.05.2022) fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
- Bestätigung:
- Der am 18.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. August 2020
Bekannt gemacht am 4. September 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2025
Beschluss vom 4. September 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 20:31:35 MEZ