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16.09.1953

Bekannt gemacht am 22. Juli 2020
Schuldner:
Haller
Vorname:
Kurt
An der Pöls 10
8740 Zeltweg
Gebdat: 16.09.1953
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316372507, Fax: DW 630
E-Mail: office@schuldnerberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.07.2020
Anmeldungsfrist: 24.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 08.10.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,12 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,12 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,712 %; die erste Teilquote ist
innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens
6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:

Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf
Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 22. Juli 2020

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläbiger erhalten 7,12 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,712 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällig
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 08.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.10.2025
Beschluss vom 28. Oktober 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 15:48:21 MESZ