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06.07.1983

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Schuldner:
Grutsch
Vorname:
Manuel Niko
Mühlweg 2
8750 Judenburg
Gebdat: 06.07.1983
Beteiligter:
Dr. Herwig AICHHOLZER Rechtsanwalt

Waaggasse 18/2
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/500051, Fax: 0463/500051-20
E-Mail: kanzlei@dr-aichholzer.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.02.2020
Anmeldungsfrist: 14.05.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 19. Februar 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die am 28. Mai 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 28. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 30.07.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insovenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote von 5 %, zahlbar in 10 Halbjahresraten zu 0,5 %, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes. Die weiteren Raten jeweils binnen weiterer 6 Monate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. Mai 2020

Bekannt gemacht am 30. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,00 % ihrer Forderungen, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 0,60 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 30.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Juli 2020

Bekannt gemacht am 17. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.07.2025
Beschluss vom 17. August 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 07:09:02 MESZ