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04.02.1976

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2020
Schuldner:
Siebenhofer
Vorname:
Wolfgang
Obere Kolonie 4/1
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 04.02.1976
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316-372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@schuldnerinnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.12.2020
Anmeldungsfrist: 04.02.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 17,78 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
17,78 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,778 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 10 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:

Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner
Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 17. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,23 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,23 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,323 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 11. Februar 2021

Bekannt gemacht am 18. Februar 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 18.02.2021 eingeleitet.
Beschluss vom 18. Februar 2021

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. März 2021

Bekannt gemacht am 14. April 2021
Text:
Der nach § 291 a EO errechnete monatliche unpfändbare Freibetrag wird auf Antrag des Schuldners Wolfgang Siebenhofer, geb. am 4.2.1976, vom
25.3.2021, ON 30, gemäß § 292 a EO um den Betrag von EUR 70,00 erhöht.
Beschluss vom 14. April 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 08:15:47 MESZ