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04.01.1985

Bekannt gemacht am 6. November 2019
Schuldner:
Hofstätter
Vorname:
Patrick
Franz-Arnfelser-Gasse 11/9
8200 Gleisdorf
Gebdat: 04.01.1985
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.11.2019
Anmeldungsfrist: 31.12.2019
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Weiz, Zimmer NR. 2.11, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 1,20 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
11,20 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Santanderbank, dann 6 Teilquoten zu je 1,86 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 6. November 2019

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Bestätigung:
Der am 22.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans nach Wegfall des vertraglichen Pfandrechts nach 2 Jahren in 6 gleichlautenden Teilquoten, die 1. Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2024
Beschluss vom 11. Februar 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 10:22:34 MESZ