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31.03.1981

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2018
Schuldner:
Prettenhofer
Vorname:
Martin
Johann Böhm Strasse 29/4
8605 Kapfenberg
Gebdat: 31.03.1981
Text:
vertreten durch
Dr. Zsizsik & Dr. Prattes Rechtsanwälte OG
Hauptplatz 23
8600 Bruck a.d. Mur
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.10.2018
Anmeldungsfrist: 19.12.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Stadtgemeinde Kapfenberg, K. Wallisch Platz 1, 8605 Kapfenberg, auf das Gehaltskonto AT91 3846 0000 1016 7732 bei der Raiffeisenbank Leoben Bruck eGen. frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II; Erdgeschoß
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 21,91 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2,191 %, wobei die Fälligkeit der ersten Teilquote 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes eintritt, die Fälligkeit der weiteren Teilquoten je 6 Monate später.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 22,5 %, zahlbar in 10 gleich großen Halbjahresraten zu je 2,25 %, beginnend mit 22.7.2019, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 22.1. und 22.7. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 22.1.2024. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 22.01.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 12. Februar 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.01.2024
Beschluss vom 12. Februar 2019

Bekannt gemacht am 28. März 2019
Text:
Im Zuge der Schlussverteilung wurde eine Verteilungsquote von 0,4783 % ausgeschüttet.
Beschluss vom 28. März 2019

Bekannt gemacht am 5. März 2020
Text:
Im Zuge der Nachtragsverteilung wurde eine Verteilungsquote von 0,8262 % ausgeschüttet
Beschluss vom 5. März 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 14:20:20 MESZ