BG Mürzzuschlag (605), Aktenzeichen 5 S 2/21v
Schuldenregulierungsverfahren
16.02.1985
Bekannt gemacht am 27. Mai 2021
- Schuldner:
- CETIN
- Vorname:
- Müslüm
Rittisstraße 23/6
8662 St. Barbara im Mürztal
Gebdat: 16.02.1985
- Beteiligter:
- Dr. Peter ZACH, Mag. Dr. Reinhard TEUBL,
Schuldnervertreter
Mag. Harald TERLER
8600 Bruck/Mur,Mittergasse 28
Tel.: 03862 51462, Fax: 03862 51462 10
E-Mail: recht@bzt.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.05.2021
Anmeldungsfrist: 15.07.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 29.07.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Gehaltskonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 27. Mai 2021
Bekannt gemacht am 10. August 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 06.09.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 204, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten gesamt 16,71 % ihrer Forderungen binnen fünf Jahren, zahlbar in 10 gleich hohen halbjährlichen Teilquoten, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. August 2021
Bekannt gemacht am 6. September 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 20 % binnen 5 Jahren, zahlbar in 10 gleich hohen halbjährlichen Teilquoten beginnend 6 Monate ab Annahme des Zahlungsplans
Beschluss vom 6. September 2021
Bekannt gemacht am 7. September 2021
- Bestätigung:
- Der am 06.09.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. September 2021
Bekannt gemacht am 28. September 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.09.2026
Beschluss vom 28. September 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 06:21:50 MESZ