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16.02.1985

Bekannt gemacht am 27. Mai 2021
Schuldner:
CETIN
Vorname:
Müslüm
Rittisstraße 23/6
8662 St. Barbara im Mürztal
Gebdat: 16.02.1985
Beteiligter:
Dr. Peter ZACH, Mag. Dr. Reinhard TEUBL,
Schuldnervertreter
Mag. Harald TERLER
8600 Bruck/Mur,Mittergasse 28
Tel.: 03862 51462, Fax: 03862 51462 10
E-Mail: recht@bzt.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.05.2021
Anmeldungsfrist: 15.07.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.07.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Gehaltskonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 27. Mai 2021

Bekannt gemacht am 10. August 2021
Tagsatzung:
Datum: 06.09.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 204, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten gesamt 16,71 % ihrer Forderungen binnen fünf Jahren, zahlbar in 10 gleich hohen halbjährlichen Teilquoten, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. August 2021

Bekannt gemacht am 6. September 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 20 % binnen 5 Jahren, zahlbar in 10 gleich hohen halbjährlichen Teilquoten beginnend 6 Monate ab Annahme des Zahlungsplans

Beschluss vom 6. September 2021

Bekannt gemacht am 7. September 2021
Bestätigung:
Der am 06.09.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. September 2021

Bekannt gemacht am 28. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.09.2026
Beschluss vom 28. September 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 06:21:50 MESZ