HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 107/22b
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
446831f
Bekannt gemacht am 2. August 2022
- Firmenbuchnummer:
- FN 446831f
- Schuldner:
- Supermarkt Eylül GmbH
Frauenstiftgasse 12a
1210 Wien
FN 446831f
- Masseverwalter:
- HÖDL Günther Mag.Dr.
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33
E-Mail: hoedl@anwaltsteam.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.08.2022
Anmeldungsfrist: 29.09.2022
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 13.10.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 03.11.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 2. August 2022
Bekannt gemacht am 13. Oktober 2022
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 13. Oktober 2022
Bekannt gemacht am 21. Oktober 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 03.11.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. Oktober 2022
Bekannt gemacht am 3. November 2022
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 25 % Quote,
zahlbar wie folgt
* 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP,
* weitere je 10 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des SP;
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 03.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 3. November 2022
Bekannt gemacht am 21. November 2022
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.11.2024
Beschluss vom 21. November 2022
Ausdruck vom: 18.04.2024 02:27:47 MESZ