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12.01.1997

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2020
Schuldner:
Simbürger
Vorname:
Nadja Melanie
Gastwirtin
1.) Wohnung: Hauslabgasse 7/5
8010 Graz
Gebdat: 12.01.1997
2.) Cafe Diegos: Friedrichg. 29, 8010 Graz
3.) Joe's Bar und Grill: Bundesstr. 84, 8077 Gössendorf
Text:
diese vertreten durch:
RAe Gerngross & Köck, Hauptstr. 31, 8141 Premstätten bei Graz
Masseverwalter:
Dr. Helmut KLEMENTSCHITZ Rechtsanwalt
Friedrichgasse 6/12
8010 Graz
Tel.: +43 316/81 00 00, Fax: +43 316/81 00 00
E-Mail: office@ra-Klementschitz.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.10.2020
Anmeldungsfrist: 30.11.2020
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Text:
Bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung wird gleichzeitig über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen verhandelt werden.
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi. 44/HP (Saal H)
Berichts-& Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Tagsatzung:
Datum: 11.01.2021
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 44/HP (Saal H)
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20% zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 27. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Gastronomiebetrieb Joes's Bar und Grill" in 8077 Gössendorf, Bundesstraße 84
Beschluss vom 29. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 16. November 2020
Text:
Die Betriebsadresse lautet mittlerweile:
Cafe Diegos Jakob-Redtenbacher-Gassen10/Top 1
Beschluss vom 13. November 2020

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2020
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Text:
Über gemeinsames Ersuchen der Schuldnerin und des Masseverwalters wird die für 11.1.2021 anberaumte Tagsatzung auf den
Tagsatzung:
Datum: 01.02.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal H, Zimmer 44, Hpt.
verlegt.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Beschluss:

Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt:
1.) Alpenländischer Kreditorenverband,
Pestalozzistraße 1, 8011 Graz
2.) Kreditschutzverband von 1870,
Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen
Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz
4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform
1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4

Beschluss vom 14. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 2. Februar 2021
Text:
Die besondere Prüfungs-Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung wird erstreckt auf den
Tagsatzung:
Datum: 12.04.2021
um: 11.10 Uhr
Ort: Saal H, Zimmer 44, Hpt.
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 1. Februar 2021

Bekannt gemacht am 13. April 2021
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag wird geändert wie folgt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 25 % und zwar ist eine Teilquote von 5 % vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten, sowie sind 6 % binnen 12 Monaten, 7 % binnen 24 Monaten u. 7 % binnen 36 Monaten ab Annahme zu zahlen.
Bereits beantragte, aber noch nicht eingelangte allfällige Zahlungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Umsatz- und/oder Fixkostenersatz für den Zeitraum 1/11/2020 bis 30.4.2021 werden als Superquote vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger ausgeschüttet. Der bisherige Insolvenzverwalter wird als Treuhänder betreffend dies genannten Zahlungen der öffentlichen Hand bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 25 % und zwar ist eine Teilquote von 5 % vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten, sowie sind 6 % binnen 12 Monaten, 7 % binnen 24 Monaten u. 7 % binnen 36 Monaten ab Annahme zu zahlen.
Bereits beantragte, aber noch nicht eingelangte allfällige Zahlungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Umsatz- und/oder Fixkostenersatz für den Zeitraum 1/11/2020 bis 30.4.2021 werden als Superquote vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger ausgeschüttet. Der bisherige Insolvenzverwalter wird als Treuhänder betreffend dies genannten Zahlungen der öffentlichen Hand bestellt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 12.04.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 25 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung sowie sind 6 % binnen 12 Monaten, 7 % binnen 24 Monaten und 7 % binnen 36 Monaten zu zahlen.
Bereits beantragte, aber noch nicht eingelangte allfällige Zahlungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Umsatz- und/oder Fixkostenersatz für den Zeitraum 1/11/2020 bis 30.4.2021 werden als Superquote vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger ausgeschüttet. Der bisherige Insolvenzverwalter wird als Treuhänder betreffend dies genannten Zahlungen der öffentlichen Hand bestellt.
Das Insolvenzverfahren ( Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung a u f g e h o b e n .
Beschluss vom 12. April 2021

Bekannt gemacht am 3. Mai 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.04.2024
Beschluss vom 3. Mai 2021

Bekannt gemacht am 2. August 2021
Text:
Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des laut Bericht des Treuhänders ON 38 eingegangenen Betrages von insgesamt EUR 9.100,40 eingeleitet.

Der Nachtragsverteilungsentwurf des Treuhänders vom 27.07.2021, ON 38 (Quote in der Höhe von 2,3063) wird genehmigt.

Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt, wodurch sich die Quote für die anderen Insolvenzgläubiger geringfügig erhöht.
Beschluss vom 2. August 2021

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2023
Text:
Die Treuhandschaft ist beendet.
Beschluss vom 27. Jänner 2023
Ausdruck vom: 19.04.2024 07:35:41 MESZ