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06.03.1980

Bekannt gemacht am 8. Februar 2019
Schuldner:
Bauer
Vorname:
Miroslav
Lagerarbeiter
Semmelweißstraße 14
8720 Knittelfeld
Gebdat: 06.03.1980
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.02.2019
Anmeldungsfrist: 04.04.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.04.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II.Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 43,87 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:

43,87 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 4,387 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der UniCredit Bank Asutria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. Februar 2019

Bekannt gemacht am 18. April 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 52,10 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 5,210 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 18.04.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. April 2019

Bekannt gemacht am 8. Mai 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.04.2024
Beschluss vom 8. Mai 2019

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 15,20 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
15,20 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 7 Teilquoten zu je 2,17 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 6 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2020
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 15,20 % ihrer Forderung, in Form von 7 Teilquoten zu je 2,17 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 6 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
Bestätigung:
Der am 03.12.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Aufhebung:
Der geänderte Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Ende der Zahlungsfrist: 03.06.2024
Beschluss vom 23. Dezember 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 13:17:44 MESZ