LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 12/22g
Konkursverfahren
505553k
Bekannt gemacht am 14. Februar 2022
- Firmenbuchnummer:
- FN 505553k
- Schuldner:
- VISTO GmbH
Eduard-Bodem-Gasse 6
6020 Innsbruck
FN 505553k
- Beteiligter:
- KOSTNER Markus Dr.
Schuldnervertreter
Schöpfstraße 6a
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/56 15 70, Fax: 0512/56 15 70-15
E-Mail: kostner@krp.tirol
- Masseverwalter:
- HÖSS Fabian Dr.
Sillgasse 12/IV
6020 Innsbruck
Tel.: +43(0)512 / 58 30 74
E-Mail: office@kanzlei-tirol.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.02.2022
Anmeldungsfrist: 09.03.2022
- Tagsatzung:
- Datum: 23.03.2022
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 112 - 1. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 14. Februar 2022
Bekannt gemacht am 2. März 2022
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Gemäß § 114 a Abs 2 IO
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 2. März 2022
Ausdruck vom: 18.05.2022 22:01:13 MESZ