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20.01.1985

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2019
Schuldner:
Coskun
Vorname:
Erkan
Geschäft: Griesplatz 35
8020 Graz
Gebdat: 20.01.1985
Gastwirt
Privat: Kreßgasse 8/3, 8054 Graz
Masseverwalter:
Dr. Helmut KLEMENTSCHITZ Rechtsanwalt
Friedrichgasse 6/12
8010 Graz
Tel.: +43 316 810000, Fax: +43 316 81000081
E-Mail: office@ra-klementschitz.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.10.2019
Anmeldungsfrist: 19.11.2019
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2019
um: 10.50 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II. Stock (Saal "L")
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 29. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 13. November 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 13. November 2019

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2019
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 3. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2
2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Wielandgasse 14-16
3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Beschluss vom 28. April 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Tagsatzung:
Datum: 26.01.2021
um: 10.20 Uhr
Ort: Videokonferenz
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
mit Beisatz:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Zahlungsplanquote von insgesamt 5 % ihrer Forderungen, wobei die erste Rate in Höhe von EUR 5.000,-- als Barquote (entspricht 2,768 %) beim Masseverwalter erlegt wurde und von diesem binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans an die teilnehmenden Gläubiger ausbezahlt wird. Zusätzlich erhalten die Gläubiger eine weitere Zahlungsplanrate von 2,232 % (entspricht einem Betrag von EUR 4.032,08) zahlbar bis zum 1.7.2021.
Text:
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 21.1.2021, 10 Uhr, einlangend beim Insolvenzverwalter, bekanntzugeben.
Text:
Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können nur noch die Massegläubiger teilweise bedient werden, während die weiteren Gläubiger leer ausgehen.
Beschluss vom 22. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 26. Jänner 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Genehmigung des Schlussverteilungsentwurfs des Masseverwalters (§ 47 IO)
Text:
Änderung des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 10 % ihrer Forderungen, davon eine Barquote von 2,768 %, auszubezahlen durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die 3 weiteren Quoten sind wie folgt zu zahlen: 2,232 % bis 1.7.2021, 2,5 % bis 1.7.2022 und weitere 2,5 % bis 1.7.2023.
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 10 % ihrer Forderungen, davon eine Barquote von 2,768 %, auszubezahlen durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die 3 weiteren Quoten sind wie folgt zu zahlen: 2,232 % bis 1.7.2021, 2,5 % bis 1.7.2022 und weitere 2,5 % bis 1.7.2023.
Bestätigung:
Der am 26.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten (zusätzlich zum Verwertungserlös) eine Gesamtquote von 10 %, und zwar eine Barquote von 2,768 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Zahlungsplanbesätigung. Die 3 weiteren Quoten sind wie folgt zu zahlen: 2,232 % bis 1.7.2021, 2,5 % bis 1.7.2022 und weitere 2,5 % bis 1.7.2023.
Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.

Beschluss vom 26. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 15. Februar 2021
Aufhebung:
Der geänderte Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Ende der Zahlungsfrist: 01.07.2023
Beschluss vom 15. Februar 2021

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2023
Text:
Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des lt. Bericht des MV ON 60 freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 1454,48 eingeleitet und d. seinerzeitige MV Dr. Helmut KLEMENTSCHITZ wieder in das Amt eingesetzt.
Beschluss vom 25. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 14. November 2023
Text:
Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters vom 09.11.2023 ON 63 (Quote in der Höhe 0,89886%) wird genehmigt.
Beschluss vom 10. November 2023
Ausdruck vom: 24.04.2024 20:54:08 MESZ