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396823p

Bekannt gemacht am 6. Mai 2020
Firmenbuchnummer:
FN 396823p
Schuldner:
DANIEL-BAU.AT GesmbH
Am Freihof 23
1220 Wien
FN 396823p
Masseverwalter:
Dr. Edmund ROEHLICH Rechtsanwalt
Am Heumarkt 9/I/11
1030 Wien
Tel.: 713 46 51, Fax: 713 84 35
E-Mail: office@proksch.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.05.2020
Anmeldungsfrist: 01.07.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 15.07.2020
um: 09.50 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 6. Mai 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
Text:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt ohneTagsatzung.
Beschluss vom 21. Juli 2020

Bekannt gemacht am 3. September 2020
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2020
um: 09.50 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 3. September 2020

Bekannt gemacht am 16. Februar 2021
Tagsatzung:
Datum: 23.03.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung


Die Tagsatzung vom 23.3.2021 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 16.3.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. Februar 2021

Bekannt gemacht am 1. April 2022
Tagsatzung:
Datum: 20.04.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1703/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 13.04.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 1. April 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 02:29:02 MESZ