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31.03.1969

Bekannt gemacht am 13. August 2018
Schuldner:
Burger
Vorname:
Günter
Angestellter
Kaltenbachweg 5
8075 Hart bei Graz
Gebdat: 31.03.1969
vertreten durch Hofstätter & Kohlfürst Rechtsanwälte OG , St. Veiter Str. 99, 8046 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2018
Anmeldungsfrist: 05.10.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über das Gehaltskonto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 19.10.2018
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung


Es ist ein Hauptverfahren iS der EU-Insolvenzverordnung.
Beschluss vom 13. August 2018

Bekannt gemacht am 20. September 2018
Masseverwalter:
ASCHMANN & PFANDL Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH
vertr.d. Dr. Chr. Pfandl, Herreng. 28
8010 Graz
Tel.: 0316/82 00 80, Fax: 0316/82 00 80-20
E-Mail: office@aschmann-pfandl.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 19. September 2018

Bekannt gemacht am 25. März 2019
Tagsatzung:
Datum: 25.04.2019
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 3,6 % in 10 Teilquoten zu je 0,36 % halbjährlich
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 25. März 2019

Bekannt gemacht am 26. Juli 2019
Tagsatzung:
Datum: 13.09.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 6,1 %;10 Teilquoten zu je 0,61 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 25. Juli 2019

Bekannt gemacht am 17. September 2019
Bestätigung:
Der am 13.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 9 %,zahlbar in 10 Teilquoten zu je 0,9 %;die 1.Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig;die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 17. September 2019

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.10.2024
Beschluss vom 2. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 7. Juni 2021
Text:
"Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt (= Stundung der Verbindlichkeit für 9 Monate).
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu dem Antrag zu äußern. Im Fall der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen.
Beschluss vom 4. Juni 2021

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Text:
Die Stundung der per 02.04.2021 fälligen (dritten) Zahlungsplanrate wird um 9 Monate, sohin bis zum 02.01.2022, bewilligt.
Beschluss vom 9. September 2021

Bekannt gemacht am 27. September 2021
Text:
Die Stundung der per 02.04.2021 fälligen (dritten) Zahlungsplanrate ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. September 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:42:38 MEZ