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23.11.1958

Bekannt gemacht am 17. April 2020
Schuldner:
Kober
Vorname:
Maria
Unterlamm 62
8352 Unterlamm
Gebdat: 23.11.1958
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.04.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 24.07.2020
um: 08.25 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,7505 % ihrer Forderungen, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,225 % und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 10. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der Volksbank Steiermark AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 17. April 2020

Bekannt gemacht am 18. September 2020
Tagsatzung:
Datum: 09.10.2020
um: 09.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 17,3887 % ihrer Forderungen, zahlbar in 38 Teilquoten zu je 0,4575 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen der Beitragsaufrechnung fällig (1.5.2022), die weiteren 37 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 10. des Monats.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 18. September 2020

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 09.10.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 9. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 24.10.2020 .
Beschluss vom 29. Oktober 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 08:34:29 MESZ