BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 8 S 47/19s
Schuldenregulierungsverfahren
15.04.1966
Bekannt gemacht am 4. November 2019
- Schuldner:
- Milos
- Vorname:
- Ante
Karl Schöberl Hof 2/3
8605 Kapfenberg
Gebdat: 15.04.1966
- Text:
- vertreten durch: Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.11.2019
Anmeldungsfrist: 07.01.2020
- Tagsatzung:
- Datum: 04.02.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 12,16 % zahlbar in 5 gleichlautenden jährlichen Teilquoten
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Allgemeine Unfallsversicherungsanstalt sowie Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur auf das Gehaltskonto IBAN: AT5356 8644 4486 0579 überwiesenen Beiträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 4. November 2019
Bekannt gemacht am 4. Februar 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.02.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 4. Februar 2020
Bekannt gemacht am 25. Februar 2020
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 25. Februar 2020
Bekannt gemacht am 25. August 2020
- Text:
- Über Antrag des Treuhänders gem. § 205 Abs. 1 IO wurde die Zusammenrechnung der Forderungen des Schuldners gegenüber den Drittschuldnern 1. Gojani GmbH, Untere Burggasse 5, 8680 Mürzzuschlag und 2. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien iS.d § 292 EO angeordnet. Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren: 1,) Gojani GmbH im Ausmaß von 78,59 % 2.) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt im Ausmaß von 21,41 %. Der Schuldner hat dem Antrag zugestimmt.
Beschluss vom 25. August 2020
Bekannt gemacht am 12. August 2022
- Text:
- Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 25. August 2020, 8 S 47/19 s-24 angeordnete Zusammenrechnung der beschränkt pfändbaren Forderungen, die dem Schuldner gegen die Drittschuldner a) Gojani GmbH, Untere Burggasse 5, 8680 Mürzzuschlag b) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien zustehen, wird aufgehoben.
Beschluss vom 12. August 2022
Bekannt gemacht am 22. August 2023
- Text:
- Über Antrag des Treuhänders gem. § 205 Abs. 1 IO wurde die Zusammenrechnung der Forderungen des Schuldners gegenüber den Drittschuldnern 1. Gojani GmbH und 2. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt iSd § 292 EO angeordnet. Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner von den Bezügen, welche er vom Drittschuldner Gojani GmbH erhält, zu belassen. Der Schuldner hat dem Antrag zugestimmt.
Beschluss vom 22. August 2023
Bekannt gemacht am 6. Dezember 2023
- Text:
- Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 22. August 2023.
8 S 47/19 s-38 angeordnete Zusammenrechnung der beschränkt pfändbaren Forderungen,
die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
a) Gojani GmbH, Untere Berggasse 5, 8680 Mürzzuschlag
b) AUVA, Landesstelle Gratz, Göstinger Straße 26, 8020 Graz
zustehen, wird aufgehoben.
Beschluss vom 6. Dezember 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 15:45:38 MEZ