zur Navigation
411151i

Bekannt gemacht am 10. März 2021
Firmenbuchnummer:
FN 411151i
Schuldner:
RA BAU GmbH
Veithgasse 6, 1. Stock
1030 Wien
FN 411151i
Währinger Gürtel 144/28, 1090 Wien
Kärntnerstraße 469, 8054 Graz
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Matthias SCHMIDT
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: 533 16 95, Fax: 535 56 86
E-Mail: schmidt@preslmayr.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.03.2021
Anmeldungsfrist: 06.05.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 20.05.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 10.06.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 10. März 2021

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Text:
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags lautet richtig : 20 % binnen 3 Jahren
Beschluss vom 11. März 2021

Bekannt gemacht am 20. Mai 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 20. Mai 2021

Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
Tagsatzung:
Datum: 10.06.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 26. Mai 2021

Bekannt gemacht am 10. Juni 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 22 % Quote,
zahlbar wie folgt
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP,
b) weitere 6 % binnen 8 Monaten ab Annahme des SP, 5 % binnen 16 Monaten ab Annahme des SP und 6 % binnen 24 Monaten ab Annahme des SP.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 10.06.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 10. Juni 2021

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.06.2023
Beschluss vom 25. Juni 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 03:35:12 MESZ