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366121p

Bekannt gemacht am 26. April 2019
Firmenbuchnummer:
FN 366121p
Schuldner:
VIDASUS Development GmbH
Hollandstraße 1
1020 Wien
FN 366121p
Masseverwalter:
Mag. Clemens RICHTER Rechtsanwalt
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.04.2019
Anmeldungsfrist: 18.06.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 02.07.2019
um: 10.40 Uhr
Ort: Zi. 1614, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 26. April 2019

Bekannt gemacht am 27. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 01.09.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi Nr. 1911, 19. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
20 % in 2 Jahren
Eine Barqoute von 4%, dies als Bestätigungsvoraussetzung für den Sanierungsplan und restliche
16% in 4 gleichbleibenden Raten ä 4% zahlbar binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab
Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 27. Juli 2021

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 % Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 29.09.2021 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) 3 % binnen 6 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes je 4 % binnen 12, 18 und 24 Monaten
Ende: 01.09.2023

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 1. September 2021

Bekannt gemacht am 29. September 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 01.09.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 29. September 2021

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.09.2023
Beschluss vom 18. Oktober 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 12:50:36 MESZ