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470770i

Bekannt gemacht am 8. November 2022
Firmenbuchnummer:
FN 470770i
Schuldner:
Pemar Bau KG
Siebenbrunnengase 63/8
1050 Wien
FN 470770i
Masseverwalter:
HOLPER Beate Mag.
Heinrichsgasse 4/2
1010 Wien
Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28
E-Mail: office@anwaltwien.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.11.2022
Anmeldungsfrist: 05.01.2023
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."


"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 8. November 2022

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 10. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 14.03.2023
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 10. Februar 2023

Bekannt gemacht am 18. April 2023
Tagsatzung:
Datum: 23.05.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. April 2023

Bekannt gemacht am 13. Juni 2023
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2023
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung

Bemerkt wird, dass die Massegläubiger nur anteilig befriedigt werden.
Beschluss vom 13. Juni 2023

Bekannt gemacht am 4. Juli 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 4. Juli 2023

Bekannt gemacht am 25. Juli 2023
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 25. Juli 2023

Bekannt gemacht am 16. August 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 16. August 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 17:41:28 MEZ