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02.02.1996

Bekannt gemacht am 3. März 2020
Schuldner:
Benko
Vorname:
Michaela
Am Dorfplatz 42 a
8282 Loipersdorf bei Fürstenfeld
Gebdat: 02.02.1996
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.03.2020
Anmeldungsfrist: 23.04.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.05.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,38 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10,38 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,038 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 3. März 2020

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Verlegung:
Die für den 07.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.06.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock

Beschluss vom 25. März 2020

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Text:
M I T T E I L U N G
M A S K E N P F L I C H T !

In gegenständlicher Insolvenzsache wird bezugnehmend auf die für den 18. Juni 2020, 09:30, Zimmer 101 bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung auf die bestehende
Maskenpflicht wie nachstehend hingewiesen.

Im Bezirksgericht Fürstenfeld ist zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken verpflichtend!
Eine solche Maske ist mitzubringen.
Sollten Sie über keine Maske verfügen, ist ein Tuch oder ein Schal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Da das Bezirksgericht Fürstenfeld nur über ein beschränktes Kontingent an Masken verfügt, wird um Verständnis ersucht, dass eine Ausgabe von Masken nicht garantiert werden kann.

R I S I K O G R U P P E !
Sollten Sie der Risikogruppe angehören, haben Sie dies umgehend unter Vorlage eines ärztlichen Attestes dem Gericht bekannt zu geben, andernfalls eine Nichtteilnahme an der Tagsatzung nicht entschuldigt ist.

ACHTUNG!
Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten. Es ist auch zu sämtlichen Personen im Gerichtsgebäude ein ausreichender Abstand von zumindest 1 Meter einzuhalten.
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Bestätigung:
Der am 18.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 20 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes, 10 Teilquoten zu je 2 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 14. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.07.2025
Beschluss vom 13. Juli 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 06:06:01 MESZ