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Bekannt gemacht am 6. Dezember 2021
Schuldner:
Pädagogisches Zentrum Wien (PZW)
Khunngasse 19/12
1030 Wien
FN und Gebdat: keine Angaben
1130 Wien, Lainzer Straße 144
1140 Wien, Linzer Straße 268
Masseverwalter:
FRUHSTORFER Andrea Dr.
Gluckgasse 1
1010 Wien
Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11
E-Mail: office@gluckgasse.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.12.2021
Anmeldungsfrist: 26.01.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 09.02.2022
um: 09.10 Uhr
Ort: Zi Nr. 1911, 19. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Beschluss vom 6. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 13. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870
1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2) Alpenländischer Kreditorenverband
1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Finanzprokuratur
1010 Wien, Singerstraße 17-19

Beschluss vom 14. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2022
um: 10.55 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 16,57%

Beschluss vom 7. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2022
Text:
Die Insolvenzdateieintragung vom 7.10.2022 wird wie folgt berichtigt:
Die Vermögensverzeichnistagsatzung wurde irrtümlich veröffentlicht.
Richtig:
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 12. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 9. November 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 9. November 2022

Bekannt gemacht am 28. November 2022
Text:
Die Genehmigung der Schlussrechnung und des Verteilungsentwurfes sind rechtskräftig.
Beschluss vom 28. November 2022

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2022
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 15. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Jänner 2023
Ausdruck vom: 31.05.2023 17:37:41 MESZ