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20.03.1955

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Schuldner:
Wieser
Vorname:
Helga
Kärntnerstraße 22
8720 Knittelfeld
Gebdat: 20.03.1955
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.05.2020
Anmeldungsfrist: 02.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
4,77 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplan; 6 Teilquoten zu je 0,795 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfallens der Aufrechnung fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schulderin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 33,73 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 3.373 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Annahme des Zahlungsplanes fälli, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14 tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 16.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.07.2025
Beschluss vom 4. August 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 15:20:25 MEZ