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15.02.1977

Bekannt gemacht am 15. April 2019
Schuldner:
Pölzl
Vorname:
Harald
Quergasse 2/2
8580 Köflach
Gebdat: 15.02.1977
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Telefon: +43 316 37 25 07
Fax: +43 316 37 25 07 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2019
Anmeldungsfrist: 20.06.2019
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Der Schuldner bleibt über sein Gehaltskonto bei der BAWAG PSK bis auf Widerruf frei verfügungsberechtigt.
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2019
um: 13.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 18/I. Stock
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16,65 % ihrer Forderungen, zahlbar durch zehn gleiche halbjährige Teilquoten zu je 1,665 %; die erste Teilquote ist innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren neun Teilquoten jeweils sechs Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2019

Bekannt gemacht am 9. Juli 2019
Bestätigung:
Der am 04.07.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 41,48 %, zahlbar durch 10 gleiche halbjährliche Teilquoten zu je 4,148 %; die erste Teilquote ist bis spätestens 31.1.2020 fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 9. Juli 2019

Bekannt gemacht am 31. Juli 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2024
Beschluss vom 30. Juli 2019

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 04.02.2020
um: 14.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 18/I. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,19 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans durch 10 gleiche halbjährliche Teilquoten zu je 0,519 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 5. Februar 2020
Bestätigung:
Der am 04.02.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 5,19 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans durch 10 gleiche halbjährliche Teilquoten zu je 0,519 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Es handelt sich um einen verschlechterten Zahlungsplan im Sinne des § 198 IO.

Beschluss vom 5. Februar 2020

Bekannt gemacht am 26. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.02.2025
Beschluss vom 25. Februar 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 18:07:51 MESZ