zur Navigation
82114g

Bekannt gemacht am 23. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 82114g
Schuldner:
Nawara GmbH
Ignaz Weigl-Gasse 1/9
1110 Wien
FN 82114g
Sanierungsverwalter:
HOLPER Beate Mag.
Heinrichsgasse 4/2
1010 Wien
Tel.: 01 533 28 55, Fax: 01 533 28 55-28
E-Mail: office@anwaltwien.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.11.2021
Anmeldungsfrist: 02.02.2022
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 15.12.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 1911, 19.Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 16.02.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 1911, 19.Stock
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 30% binnen 2 Jahren

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. November 2021

Bekannt gemacht am 24. November 2021
Text:
Korrektur der Sanierungsplanquote:

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100% in monatlichen Raten binnen 2 Jahren.
Beschluss vom 24. November 2021

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2021
Text:
Der Antrag des Sanierungsverwalters auf Beschränkung der Eigenverwaltung gemäß § 172 Abs 2 10 im Sinne der Entziehung der finanziellen Gebarung wird bewilligt.
Der Schuldnerin wird sohin die finanzielle Gebarung gemäß § 172 Abs 2 10 entzogen, sodass diese nunmehr ausschließlich dem Sanierungsverwalter obliegt.
Beschluss vom 15. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2021
Text:
Achtung: Die Eintragung vom 15.12.2021 wird auf Grund eines offensichtlichen Schreibfehlers berichtigt:
Der Antrag des Sanierungsverwalters auf Beschränkung der Eigenverwaltung gemäß § 172 Abs 2 IO im Sinne der Entziehung der finanziellen Gebarung wird bewilligt.
Der Schuldnerin wird sohin die finanzielle Gebarung gemäß § 172 Abs 2 IO entzogen, sodass diese nunmehr ausschließlich dem Sanierungsverwalter obliegt.
Beschluss vom 16. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2022
Verlegung:
Die für den 16.02.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.02.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock

Beschluss vom 20. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 24. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung die im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalterin vornehmen wird, in Höhe von 10% binnen 14 Tagen ab rechtsrkäftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 05.04.2022 bei der Insolvenzverwalterin erlegt sein muss;
b) je 22,5% binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 24.02.2024

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 24. Februar 2022

Bekannt gemacht am 8. April 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 24.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 8. April 2022

Bekannt gemacht am 25. April 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.02.2024
Beschluss vom 25. April 2022
Ausdruck vom: 23.04.2024 08:27:18 MESZ