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349400z

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Firmenbuchnummer:
FN 349400z
Schuldner:
ecoduna AG vormals: ecoduna technologie GmbH
Eco-Plus Park 1. Straße 8
2460 Bruck an der Leitha
FN 349400z
Masseverwalter:
Dr. Helmut PLATZGUMMER Rechtsanwalt
Salztorgasse 2/11
1010 Wien
Tel.: 01/235 1000, Fax: 01/235 1000 60
E-Mail: kanzlei@salztor.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.08.2020
Anmeldungsfrist: 21.10.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
5. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19

Tagsatzung:
Datum: 04.11.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern dezentral per verschlüsselt über das BRZ übertragener Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nicht-öffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine e-mail mit dem entsprechenden link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.Die Teilnahme ist mit Computer oder Tablet oder Smartphone möglich. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit einem WebRTC basierten Videokonferenzsystem vertraut zu machen. Das Webhosting (Audio- und Videodatenübertragung) erfolgt über im Bundesgebiet befindliche Server der Justiz der Bundesrechenzentrum GmbH (brz.gv.at), deren Alleingesellschafterin die Republik Österreich ist.
E-Mail Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Achtung Gläubiger: Vergessen Sie nicht in Ihrer Forderungsanmeldung die Angabe Ihrer e-mail Adresse, damit sie für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind !
Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGENDST empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an dieser Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem*r Rechtsanwält*in vertreten lassen.
Das E-Government-Gesetz sieht in § 1b vor, dass seit 1. Jänner 2020 alle Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind seither nur Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Diese können an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Weiters können "natürliche Personen" (Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls an der elektronischen Zustellung teilnehmen (www.buergerkarte.at).
Eingaben von Unternehmer*innen, die nicht per ERV (Elektronischem Rechtsverkehr) eingebracht werden, können daher nur dann behandelt werden, wenn mit der Eingabe gleichzeitig die Bescheinigung über die bereits erfolgte Erhebung eines Widerspruchs gegenüber dem Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) betreffend Unternehmereigenschaft im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz oder der darüber ergangene Bescheid eingebracht wird. Ein Verbesserungsverfahren findet nicht statt, falls diese Bescheinigung nicht bereits gleichzeitig mit der Papiereingabe erbracht wird. Als Unternehmer*in sollten Sie die Registrierung beim USP des Bundes durchführen, um am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teilzunehmen, weil ansonsten der Verlust von Teilnahmeansprüchen im Insolvenzverfahren zu besorgen ist.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen.
E-Mail-Adresse und Bankverbindung müssen angegeben werden.

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.

Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).

Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.

Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.

Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter
e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.

Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 21. August 2020

Bekannt gemacht am 18. September 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 18. September 2020

Bekannt gemacht am 5. März 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu weiteren Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden gem. §§ 88 Abs. 1, 117 Abs. 1 IO bestellt:

6.) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
7) MMag. Florian Horn, Rechtsanwalt, Weihburggasse 18-20/50, 1010 Wien

Beschluss vom 5. März 2021

Bekannt gemacht am 14. Juni 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.06.2022
um: 13.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zwischenverteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Zwischenverteilungsentwurf - 19 %

Beschluss vom 14. Juni 2022

Bekannt gemacht am 23. Juni 2022
Zwischenverteilung:
Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Zwischenverteilungsquote 19 %
Beschluss vom 22. Juni 2022

Bekannt gemacht am 17. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2023
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 2,21599 %

Beschluss vom 17. Februar 2023

Bekannt gemacht am 30. März 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 2,21599 %
Text:
Die Gesamtverteilungsquote samt Zwischenverteilung beträgt 21,21599 %.
Beschluss vom 29. März 2023

Bekannt gemacht am 22. Mai 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die tatsächliche GESAMTverteilungsquote betrug 21,12 %
Beschluss vom 19. Mai 2023

Bekannt gemacht am 25. Mai 2023
Text:
1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Weiteres Bankguthaben " mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 8.334,71 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet.
2. Der Insolvenzverwalter RA Dr. Helmut PLATZGUMMER Rechtsanwalt, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines Amtes als Insolvenzverwalter einberufen.
3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,0711 % sind binnen 14 Tagen einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 25. Mai 2023

Bekannt gemacht am 21. Juli 2023
Text:
1. Der Nachtragsverteilungsentwurf über zur Verteilung gelangende EUR 8.334,71 - das entspricht einer Quote von 0,0711 % - wird gemäß § 138 IO insolvenzgerichtlich genehmigt.
2. Der Insolvenzverwalter Dr. Helmut Platzgummer, RA, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 20. Juli 2023

Bekannt gemacht am 31. Juli 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 27. Juli 2023

Bekannt gemacht am 17. August 2023
Text:
Der Beschluss vom 20.07.2023 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. August 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 07:36:12 MESZ