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03.06.1962 früherer NamePaggerHeinrich Ernst

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2020
Schuldner:
Poglitsch
Vorname:
Heinrich Ernst
Früherer Name: Pagger, Heinrich Ernst
Pensionist
Obere Teichstraße 24b/2
8010 Graz
Gebdat: 03.06.1962
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.02.2020
Anmeldungsfrist: 19.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über sein Konto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 09.04.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 34,096 % in 10 Teilquoten zu 3,409 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 31. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Abberaumung:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: aktuelle Corona-Situation
Beschluss vom 19. März 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 02.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 34,096 %;10 Teilquoten zu je 3,409 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Text:
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: 30,54 % in 10 Teilquoten zu je 3,05 % (halbjährlich) ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 6. Juli 2020
Bestätigung:
Der am 02.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt insgesamt 32 %,
- davon 1 % in Form einer Barquote, auszuschütten durch den Schuldner bis spätestens
31.08.2020;
- die restlichen 31 % in 10 Teilquoten zu je 3,1 %; die 1.Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 3. Juli 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.07.2025
Beschluss vom 22. Juli 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 13:10:38 MESZ