LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 S 25/20x
Konkursverfahren
496281a
Bekannt gemacht am 21. Februar 2020
- Firmenbuchnummer:
- FN 496281a
- Schuldner:
- Falke Immobilien und Transport GmbH
Industriestraße 35/13
3130 Herzogenburg
FN 496281a
- Masseverwalter:
- Rechtsanwalt Mag. Volker LEITNER
Wiener Straße 3
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/35 43 55, Fax: 02742/35 14 35
E-Mail: office@gpls.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.02.2020
Anmeldungsfrist: 07.04.2020
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Tagsatzung:
- Datum: 21.04.2020
um: 11.45 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal E22, Erdgeschoss (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. Februar 2020
Bekannt gemacht am 25. März 2020
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
- Unternehmen:
- Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 25. März 2020
Bekannt gemacht am 31. März 2020
- Abberaumung:
- Die für den 21.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
- Text:
- Der Masseverwalter wird aufgefordert, bis 21.04.2020 ein mit dem Schuldner abgestimmtes Anmeldungsverzeichnis schriftlich vorzulegen.
Eine Unterfertigung durch den Schuldner ist nicht erforderlich.
Eine Gläubigerversammlung, Berichts- oder Prüfungstagsatzung findet nicht statt.
Gläubiger können allfälliges, für diese Tagsatzung vorgesehenes Vorbringen schriftlich bis 21.04.2020 bei Gericht einbringen.
Begründung: Auf Grund der Coronakrise ist eine Durchführung der Tagsatzung nicht möglich.
Beschluss vom 31. März 2020
Bekannt gemacht am 23. April 2020
- Text:
- Der Masseverwalter hat ein Anmeldeverzeichnis vorgelegt und die darin enthaltenen mit dem Insolvenzschuldner übereinstimmenden Prüfungserklärungen abgegeben.
Geprüft wurden die Forderungen ON 1 bis ON 20.
Die Frist zur Geltendmachung der bestrittenen Forderungen wird mit 6 Wochen festgesetzt.
Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung, dies ohne Rückschein.
Beschluss vom 22. April 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 21:08:28 MESZ