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05.10.1990

Bekannt gemacht am 5. November 2020
Schuldner:
Glaser
Vorname:
Karoline
Arnsteinstraße 17a/15
8570 Voitsberg
Gebdat: 05.10.1990
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel. +43 316 372507
Fax. +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.11.2020
Anmeldungsfrist: 05.01.2021
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Die Schuldnerin bleibt über ihr Gehaltskonto bei der BAWAG PSK AG bis auf Widerruf weiterhin frei verfügungsberechtigt.
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2021
um: 13.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 41,02 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 4,102 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. November 2020

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2021
Text:
Die Schuldnerin hat aufgrund des anzuerkennenden Absonderungsrechtes an ihren Einkommensbezügen einen verschlechterten Zahlungsplan vorgelegt über den in der Tagsatzung am 19.1.2021 abgestimmt werden wird. Dieser lautet: die Insolvenzgläubiger erhalten 25,39 % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, danach 6 Teilquoten zu je 4,23 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 14. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 5. Mai 2021
Tagsatzung:
Datum: 22.06.2021
um: 13.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 25,39 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 2 Jahre läuft das vertragliche Pfandrecht der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, danach 6 Teilquoten zu je 4,23 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. Mai 2021

Bekannt gemacht am 17. Juni 2021
Text:
Der von der Schuldnerin nunmehr konkretisierte Zahlungsplan lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 28,2 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, danach 6 Teilquoten zu je 4,7 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 17. Juni 2021

Bekannt gemacht am 23. Juni 2021
Bestätigung:
Der am 22.06.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 28,2 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans. 2 Jahre läuft das vertragliche Pfandrecht an den Einkommensbezügen der Schuldnerin zugunsten der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG; danach 6 Teilquoten zu je 4,7 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen dieses vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 23. Juni 2021

Bekannt gemacht am 16. Juli 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Beschluss vom 15. Juli 2021

Bekannt gemacht am 17. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2022
um: 14.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Zahlungsplantagsatzung (geänderter Zahlungsplan gem. §198 IO
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,505 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 6 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 1,751 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 17. November 2022

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2022
Bestätigung:
Der am 20.12.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 15 %, zahlbar in 6 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 2,5 %; die erste Teilquote ist bis spätestens 30.6.2023 fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 21. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.12.2025
Beschluss vom 10. Jänner 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 22:59:25 MESZ