zur Navigation
19.03.1974

Bekannt gemacht am 27. Februar 2020
Schuldner:
Vogrin
Vorname:
Konrad
Grottenhofstraße 36/1/8
8053 Graz
Gebdat: 19.03.1974
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.02.2020
Anmeldungsfrist: 04.05.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die anmeldenden Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6% ihrer Forderungen, und zwar in Form von 10 halbjährlichen Barquoten a 0,6% ihrer jeweiligen Forderung. Die erste Teilquote ist 6 Monate nach Bestätigung des angenommenen Zahlungsplans fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist ermächtigt, bis auf Widerruf über das Giro/Gehaltskonto bei der Volksbank Steiermark AG frei zu verfügen.
Beschluss vom 27. Februar 2020

Bekannt gemacht am 4. März 2020
Text:
Der Schuldner ist über sein Konto bei der Stmk. Bank und Sparkassen AG bis auf Widerruf verfügungsberechtigt.
Beschluss vom 4. März 2020

Bekannt gemacht am 24. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 18.08.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die angemeldeten Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12 % ihrer Forderungen, und zwar in
Form von 10 halbjährlichen Barquoten je 1,2 % ihrer jeweiligen Forderung. Die erste Teilquote ist 6 Monate nach Bestätigung des angenommenen Zahlungsplans fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. Juli 2020

Bekannt gemacht am 18. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15 % ihrer Forderungen in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten; die 1. Teilquote ist fällig am 31. Jänner 2021, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 18.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. August 2020

Bekannt gemacht am 4. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2025
Beschluss vom 4. September 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 08:07:54 MESZ