BG Voitsberg (633), Aktenzeichen 8 S 28/18t
Schuldenregulierungsverfahren
19.02.1975
Bekannt gemacht am 18. September 2018
- Schuldner:
- Pichler
- Vorname:
- Silke
Weingartsberg 3d
8572 Bärnbach
Gebdat: 19.02.1975
- Masseverwalter:
- Dr. Wolfgang KLOBASSA Rechtsanwalt
Kirchengasse 5
8570 Voitsberg
Tel.: +43 21850, Fax: +43 21850 6
E-Mail: insolvenz@ra-semlitsch-klobassa.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.09.2018
Anmeldungsfrist: 08.11.2018
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 22.11.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 24/I. Stock
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. September 2018
Bekannt gemacht am 22. November 2018
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 22. November 2018
Bekannt gemacht am 2. April 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 02.05.2019
um: 13.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 18/I. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, zahlbar durch fünf gleiche jährliche Teilquoten zu je 4 %; die erste Teilquote ist innerhalb eines Monats ab Annahme des Sanierungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 12 Monate danach.
Beschluss vom 1. April 2019
Bekannt gemacht am 18. Juli 2019
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 18. Juli 2019
Bekannt gemacht am 21. August 2019
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 21. August 2019
Bekannt gemacht am 18. November 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 03.12.2019
um: 13.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 18/I. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, zahlbar durch fünf gleiche jährliche Teilquoten zu je 4 %; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Annahme des Sanierungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 12 Monate danach.
Beschluss vom 18. November 2019
Bekannt gemacht am 3. Jänner 2020
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 03.12.2019 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 20 %, zahlbar durch fünf gleiche jährliche Teilquoten zu je 4 %, die erste Teilquote ist binnen 14 Tagen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 4 Teilquoten zu je 4 % jeweils 12 Monate danach.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 3. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.02.2024
Beschluss vom 27. Jänner 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 09:31:20 MESZ