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334679a

Bekannt gemacht am 10. März 2020
Firmenbuchnummer:
FN 334679a
Schuldner:
Roshbina Real Estate GmbH
Biberhaufenweg 10/1/7
1220 Wien
FN 334679a
Masseverwalter:
Rechtsanwalt MMag.Dr. Franz Stefan PECHMANN
Prinz-Eugen-Straße 70/2/1.1
1040 Wien
Tel.: 89 00 826, Fax: 89 00 826 20
E-Mail: office@pechmann.cc
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.03.2020
Anmeldungsfrist: 27.04.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 11.05.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1608, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 10. März 2020

Bekannt gemacht am 31. März 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 31. März 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Text:
Die Tagsatzung findet in der Eingangshalle des Handelsgerichtes Wien statt.
Beschluss vom 5. Mai 2020

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2020
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870
1120 Wien, Wagenseilgasse 7

2. Alpenländischer Kreditorenverband
1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2

3. Finanzprokuratur
1010 Wien, Singerstraße 17-19

Beschluss vom 1. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 16. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 13.10.2021
um: 12.25 Uhr
Ort: Saal 2105, 21. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 16. September 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 21:38:30 MESZ