zur Navigation
24.08.1974

Bekannt gemacht am 31. Juli 2018
Schuldner:
Mitterhuber
Vorname:
Christine
Fraunedergasse 14/6
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 24.08.1974
Text:
vertreten durch
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstrasse 47
8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.08.2018
Anmeldungsfrist: 25.09.2018
Tagsatzung:
Datum: 23.10.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH 2, Ergeschoß
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 1,78 % zahlbar in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, Eggenberger Straße 3, 8021 Graz auf das Gehaltskonto IBAN:AT41 4477 0343 6128 0000 überwiesenen Beträge frei zu verfügen
Beschluss vom 31. Juli 2018

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2018
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 23.10.2018 eingeleitet.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 23. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 12. November 2018
Text:
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöfpungsverfahren ist rechtskräftig.
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 12. November 2018

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2019
Text:
Neue Adresse der Schuldnerin:

Vinzenzgasse 52/1, 8020 Graz
Beschluss vom 31. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 8. November 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 8. November 2023

Bekannt gemacht am 24. November 2023
Text:
Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. November 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 18:26:03 MEZ