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03.07.1963

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2018
Schuldner:
Eisl
Vorname:
Siegfried
Flughafensiedlung 4/1
8740 Zeltweg
Gebdat: 03.07.1963
Beteiligter:
Mag. Werner SEIFRIED Rechtsanwalt

Burggasse 40
8750 Judenburg
Tel.: 03572/82 1 27, Fax: ...
E-Mail: ...
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.12.2018
Anmeldungsfrist: 28.02.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 14.03.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 10. Jänner 2019
Verlegung:
Die für den 14.03.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 21.03.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208

Beschluss vom 10. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 21. März 2019
Tagsatzung:
Datum: 02.05.2019
um: 09.15 Uhr
Ort: II.Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,40 % ihrer Forderungen, zahlbar in Form von einer Teilbarquote von 0,40 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes und 5 jährlichen Teilquoten zu je 1,00 % ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes; die erste Teilquote ist ein Jahr ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 4 Teilqouten sind jeweils ein Jahr danach zahlbar.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 21. März 2019

Bekannt gemacht am 17. April 2019
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 5 % ihrer Forderung, zahlbar in einer Barquote von 1 % binnen 14 Tagen und 4 jährlichen Teilquoten zu je 1 %, jeweils ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes.
Beschluss vom 17. April 2019

Bekannt gemacht am 2. Mai 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von einer Barquote von 1,00 % binnen 14 Tagen und 5 jährlichen Teilquoten zu je 1,00 % jeweils ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tagen. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 1 IO).

Bestätigung:
Der am 02.05.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 2. Mai 2019

Bekannt gemacht am 22. Mai 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.05.2024
Beschluss vom 22. Mai 2019

Bekannt gemacht am 3. Juni 2020
Text:
Der Schuldner hat mit Schriftsatz vom 03.06.2020, ON 120, einen Antrag gemäß § 11 2.COVID-19 Justzibegleitgesetz (Stundung der Zahlungsplanraten) beim Bezirksgericht Judenburg gestellt.

Das Gericht fordert die Gläubiger auf, sich binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses zu der beabsichtigten Stundung der Zahlungsplanraten laut Antrag des Schuldners äußern. Wenn Sie sich innerhalb der Frist nicht äußern, wird Ihre Zustimmung angenommen (§ 259 Abs 3 IO).
Beschluss vom 3. Juni 2020

Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Text:
Der Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten wird abgewiesen.
Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 17. August 2020
Text:
Die Abweisung des Antrags auf Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. August 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 17:20:16 MESZ