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560987g

Bekannt gemacht am 25. Mai 2022
Firmenbuchnummer:
FN 560987g
Schuldner:
Royan KFZ GmbH
Fuhrgasse 30/7
2201 Gerasdorf
FN 560987g
Masseverwalter:
ERNST Herwig Dr.
Hauptplatz 32
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/72 3 17, 75 1 29, Fax: 02262/75 6 57
E-Mail: lawoffice@mack-ernst.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.05.2022
Anmeldungsfrist: 06.07.2022
Tagsatzung:
Datum: 20.07.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 25. Mai 2022

Bekannt gemacht am 20. Juni 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 20. Juni 2022

Bekannt gemacht am 21. Juli 2022
Text:
Dem Schuldner wird über seinen Antrag eine Frist bis 3.8.2022 zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages samt Vermögensverzeichnis gemäß § 100a IO eingeräumt. Das restliche Stammkapital ist binnen einem Monat einzuzahlen.
Beschluss vom 20. Juli 2022

Bekannt gemacht am 6. September 2022
Text:
Der Schuldner hat den Sanierungsplanantrag zurückgezogen.
Beschluss vom 6. September 2022

Bekannt gemacht am 27. Juli 2023
Tagsatzung:
Datum: 06.09.2023
um: 14.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger nach Maßgabe des § 46 IO Befriedigung.
Text:
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Beschluss vom 24. Juli 2023

Bekannt gemacht am 6. September 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 6. September 2023

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2023
Text:
Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 9. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 8. November 2023
Text:
Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 7. November 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 18:04:59 MEZ