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25.06.1980

Bekannt gemacht am 9. September 2019
Schuldner:
Wagner
Vorname:
Thomas
Ruderstorfer-Au-Straße 28/3
8055 Graz-Puntigam
Gebdat: 25.06.1980
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.09.2019
Anmeldungsfrist: 19.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 17.12.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 43,33 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 4,333 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 9. September 2019

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 28,64 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 2,864 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 12. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 43,33 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 4,333 %, die 1. Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 17.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.01.2025
Beschluss vom 7. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 13. Juli 2020
Text:
Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten gemäß § 11 4.Covid-19-Gesetz eingelangt.

Wesentlicher Inhalt: Der Schuldner beantragt die Stundung der vereinbarten Zahlungsplanraten um sechs Monate. Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Quoten verlängern sich dementsprechend.
Beschluss vom 13. Juli 2020

Bekannt gemacht am 6. August 2020
Text:
Die Stundung der letzten Zahlungsplanquote wird bewilligt, sodass die letzte Teilquote am 14.1.2021 fällig wird.
Beschluss vom 5. August 2020

Bekannt gemacht am 25. August 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanquote ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. August 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 04:21:04 MESZ