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22.07.1989

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Schuldner:
Knapp
Vorname:
Sandra Maria
Am Bubenberg 25/2
8472 Straß in Steiermark
Gebdat: 22.07.1989
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel.Nr. +43 0316/372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Zeichen: 1448/2016
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.06.2020
Anmeldungsfrist: 26.08.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 09.09.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,87 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 0,887 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Juni 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen, halbjährlichen Teilqoten zu je 1,5 %. Die erste Teilquote ist nach 6 Monate ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 09.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. September 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.10.2025
Beschluss vom 7. Oktober 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 01:25:39 MESZ