BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 49/19p
Schuldenregulierungsverfahren
14.11.1973
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2019
- Schuldner:
- Oberreiter
- Vorname:
- Hermine
Hauptstraße 97/1
8740 Zeltweg
Gebdat: 14.11.1973
vorm. Duer
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: officesbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.11.2019
Anmeldungsfrist: 16.01.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 30.01.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 19,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
19,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans: 10 Teilquoten zu je 1,94 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Raiffeisenbank Zirbenland eGen., Hauptplatz 12, 8750 Judenburg bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 31. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 40,00 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 4,00 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 30.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.02.2025
Beschluss vom 19. Februar 2020
Bekannt gemacht am 3. August 2021
- Text:
- Die neue Anschrift der Schuldnerin lautet: Brahmsweg 74, 8670 Krieglach.
Beschluss vom 3. August 2021
Ausdruck vom: 18.04.2024 00:23:58 MESZ